AGB & Regeln

Grundsätzlich baut die Vermietung unserer Ferienunterkunft auf gegenseitiges Vertrauen.

Die geregelten Abläufe dienen dazu, Ihnen und den Nachmietern einen unbeschwerten Urlaub zu gewährleisten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsbestätigung

Die Reservierung für das Ferienhaus ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Zahlung. Mit Überweisung der Zahlung erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.

Mietgegenstand und Schlüssel

Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen.

Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 100,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECRON-Bestimmungen usw. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.   Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

Zahlungsmodalitäten und Kaution

Der vereinbarte Preis ist im Mietvertrag festgehalten und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis und der Kaution. Die Kurtaxe, als auch die Parknutzungsgebühr sind an der Parkrezeption zu entricheten.

Die an Camping ‚t Noorder Sandt zu entrichtende Übernachtungsgebühr (p.P./p.N. 9,50€) ist nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises. Für einen Hund wird eine Gebühr von 6,50€ pro Tag vom Park erhoben.

Es wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Räumung der Ferienunterkunft und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienunterkunft keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist, unverzüglich per Überweisung zurückerstattet.

An- und Abreise

Bei der Ankunft am Anreisetag parken sie bitte vor der Rezeption und melden sich an.
Dort wird dann die Parkgebühr mit Kurtaxe entrichtet und sie bekommen den Schlüssel.
Ihr KFZ-Kennzeichen wird dann für die Schranke freigeschaltet.

Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten der Rezeption desCampingplatz ‚t Noorder Sandt.

Mitzubringen sind:

  • Bettlaken
  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • Geschirrtücher

Bei Abreise verpflichten Sie sich das Chalet ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:

  • Alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden.
  • Das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden.
  • Die Küchenablage, sowie die Küchenschränke und der Kühlschrank von Innen, müssen sauber gehalten werden.
  • Sollten Sie die Heißluftfritteuse und den Elektrogrill benutzt haben, so sind diese zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
  • Die Mülleimer müssen entleert sein.
  • Das Chalet ist besenrein zu verlassen.

Die oben genannten Dinge sind nicht Bestandteil der gebuchten Endreinigung und werden bei Nichtbeachtung die Endreinigung erheblich verzögern. Dies führt zu Mehrkosten bei der Reinigungsfirma. Diese Mehrkosten werden bei Nichtbeachtung von der Kaution abgezogen. Deswegen bitten wir Sie, darauf zu achten.

Am Abreisetag ist das Chalet bis 10.00 Uhr zu verlassen.

Rücktritt vom Vertrag und Aufenthaltsabbruch

Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
  • ab 30 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
  • ab 21 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • ab 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises

Die Stornierungskosten beziehen sich auf die vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Mietkosten (Mietpreis ohne Nebenkosten und Kaution).

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die Nutzung des Stromnetzes und der Stromanschlüsse am Chalet für das Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist aus Brandschutzgründen verboten, da die Stromleitungen hierfür nicht ausgelegt sind.

Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden Ihnen die Kosten für einen Fachbetrieb zwecks Überprüfung und Behebung eventuell entstandener Schäden von uns und von Camping ‚t Noorder Sandt in Rechnung gestellt. Nutzen Sie die hierfür installierte Ladestation vor der Schranke im Camping ‚t Noorder Sandt.

Campingplatzordnung

Der Campingplatz bietet die Möglichkeit, Abfall getrennt zu entsorgen. Sie sollten ihren Müll in verschnürten Beuteln in die Container werfen und den Container danach wieder schließen, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Für Biomüll, Plastik und Glas gibt es separate Container.

Beachten Sie bitte, dass es zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr auf dem Campingplatz ruhig sein soll.

Die Direktion behält sich das Recht vor, bei wiederholter Lärmbelästigung dieser Person den Zutritt zum Campingplatz zu verweigern.

Alle weiteren Bestimmungen des Platzbetreibers sind bindend und auf https://noordersandt.ardoer.com/de einzusehen.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern.

Störungen

Bei eventuellen Störungen (an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma Zutritt zum Objekt zu gewähren, damit die Störung fachgerecht behoben werden kann.

Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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